Äh .... ich verstehe nicht, warum das islamische Kopftuch mit der Kopfbedeckung einer christlichen Nonne gleichzusetzen sei,
um hieraus "gleiches Recht für alle" anzustrengen? Da sehe ich keinen Zusammenhang.
1) Die islamischen Frauen mit Kopftücher sind ganz normale Frauen des Lebens, ledig oder verheiratet mit Kinder.
Mit dem Kopftuch soll wohl das Frauenhaar nur vor Männerblicken versteckt werden, um "Männer nicht in Versuchung zu bringen".
(Das erinnert eher an tiefstes Mittelalter und unzivilisierte Menschheit, wobei wohl auch ein Funke sexistische Frauenunterdrückung anhängt,
die heutzutage - gerade in einer Demokratie - dergestalt nicht mehr zeitgemäß und auch unerwünscht ist.)
Dahingestellt kann bleiben, dass islamische Frauen von sich aus dieses Kopftuch verlangen, um sich durch das Kopftuch
als "ehrbare oder verheiratete Frau" zu kennzeichnen. Auch ein solcher kleidungsmäßiger Symbolismus ist in der Öffentlichkeit störend.
Andere Frauen tragen einfach nur einen Ehering und zeigen sich im Betragen und ordentlicher üblicher Kleidung als ehrbar.
Dafür bedarf es keiner besonderen "Kleiderordnung" wie im Kloster oder wie im Gefängnis.
Ich finde es anmaßend, dass die islamische Frauenkleidung immer wieder mit der christlichen Nonnenkleidung verglichen wird. Das ist völlig absurd.
Eine christliche Nonne im üblichen Sinne ist eine "reine Frau der Kirche", lebt also im Kloster abgeschieden von der übrigen Welt,
und lebt daher ohne Sex, ohne Heirat, ohne Kinder, ohne Mann, ohne eigenes Privatvermögen - sie ist Teil der Kirchenorganisation.
Islamische Frauen sind hingegen ganz normale private Frauen, sonst nichts, und somit
überhaupt nicht mit Nonnen vergleichbar oder gleichzustellen.
2) Christliche Nonnen tragen nicht nur ein Kopfteil sondern insgesamt eine "Uniform" und damit kennzeichnen sie sich
als "uniformierte Angehörige einer öffentlichen/kirchlichen Organisation" (ähnlich wie uniformierte Soldaten, Polizisten, Sanitäter usw.).
Da das islamische Frauenkopftuch alleinig den
privaten Religionsumgang betrifft, erscheint es angebracht, dass der Gesetzgeber das verbietet,
und zwar auch im Hinblick auf das bestehende "Vermummungsverbot".
Islamische Frauen mit Kopftücher sind keine Klosterangehörige, sondern nur private Frauen.
Ihre private Religionskleidung können die islamischen Frauen gerne beim Besuch in ihren Moscheen tragen oder zuhause, nicht aber in der Öffentlichkeit.
Denn Gläubige anderer Kirchen oder Atheisten können sich dadurch sehr wohl "belästigt" fühlen, und hierbei greift die Religionsfreiheit.
Niemand muß sich von fremder Religionskleidung belästigt fühlen. Religion ist rein privat, und bleibt privat.
Allen Klosterangehörigen ist das Tragen ihrer Klosteruniform auch in der Öffentlichkeit gestattet.
Das steht aber in keinem Zusammenhang mit dem Kopftuch privater Frauen und der Uniform von Klosterangehörigen.