blümel an der spitze, die beide akademisch nix vorzuweisen haben
;-) Dürfte dir entgangen sein,dass der Blümel einen MBA der Wirtschaftsuni Wien,wie auch einen Mag.phil, innehat.
Ob ihn das nun selbst zum Experten in seinem Tätigkeitsbereich Finanzen macht, sei dahingestellt, aber soweit mir bekannt ist hat er ja;
wie alle Minister; dafür ein Team.
in deutschland ist das glaub ich anders.
Nein,ist es nicht.
Auch dort kann jede/r mit Erreichung des 18. Lebensjahres und Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
sich selbst zur Wahl stellen (
passives Wahlrecht) und zum Abgeordneten gewählt werden.
Zugehörigkeit zu einer Partei, irgendeine Ausbildung oder Befähigungsnachweise sind -keine-Bedingung.
Eventuelle Ausschlusskriterien sind im Bundeswahlgesetz §13 festgelegt.
Warum du eine/n akademische/n Ausbildung/Abschluss jetzt als Kriterium für einen Politiker vorgeben möchtest,erschließt sich mir nicht,
denn das ist ja nichts anderes als eine Befürwortung der Zweiklassengesellschaft, Stichwort.... Bildungsprivileg.
So eine Position kann und darf man zwar durchaus vertreten,aber meins ist das sicher nicht.