nein
Dr. rer. anim. - RIP *1956-†2015
das urteil des augsburger verwaltungsgerichtes stützt den anbau von gen mais und verlangt von imkern, ihre stöcke während der blütezeit mehr als 3 km von den feldern zu entfernen, damit der honig nicht durch genpollen verunreinigt werden kann.
mit genpollen verunreinigter honig ist für den verzehr nicht zulässig.
TP: Die Bienen und der Gen-Mais
mit genpollen verunreinigter honig ist für den verzehr nicht zulässig.
TP: Die Bienen und der Gen-Mais