• *****
    Achtung Derzeit ist die Registrierfunktion deaktiviert. Wer einen Account möchte: Mail an wahrexakten @ gmx.net mit Nickwunsch. Geduld, es kann etwas dauern, bis Ihr eine Antwort bekommt.
    Wir danken für Euer Verständnis!
    *****

Rechtsgeschichte

Prometheus94

T(r)ollhaus
Registriert
8. November 2017
Beiträge
1.735
Punkte Reaktionen
0
Gibt es Recht ohne Staat?

Wie sah das Recht in vorstaatlichen Gesellschaften aus und welche Überbleibsel erkennen wir davon in der heutigen Zeit?

1. Ist eine Tötung in egalitären Gesellschaften (vorstaatlichen Gesellschaften) eine private Verletzung, begangen an der Familie des Erschlagenen, die einen kompensatorischen Ausgleich in Form von Blutgeld erhält, so ist sie in staatlichen Gesellschaften ein öffentliches Verbrechen, mit einem Anspruch des Staates auf Strafe.

Heute:
"Auge um Auge, Zahn um Zahn", hat einen ausgleichenden Charakter den man in der Bibel sowie im Koran findet, erstmals belegt allerdings im Codex Hammurabi, also 1800 v. Chr. Wir finden den Blutgeldgedanken heute noch in einigen Gesellschaften verankert, sogar in Albanien, größtenteils in der arabischen Welt.

Kompromisslösungen in vorstaatlichen Gesellschaften bezwecken, dass die Streitenden wieder friedlich zusammenleben, die Strafe in staatlichen Gesellschaften dagegen zerstört endgültig die Verbindungen zwischen beiden (eine neuzeitliche Kritik, die ich vorher bereits zu einem anderen Beispiel angesprochen habe).

Heute:
Selbst wenn Straftäter A bestraft wurde, sind Angehörige des Opfers auf Rache aus, ja im Unterbewusstsein sehnen sie sich nach Blutgeld. Wie geht man mit diesem Problem um?

In vorstaatlichen Gesellschaften gibt es Vermittler, in staatlichen Gesellschaften Richter. Die Vermittler sind gewöhnlich die Dorfältesten oder (falls Familienstreit) die Schwiegerväter, wenn sich die verheirateten Kinder stritten (bis zur Tötung).

Die Lösung von Konflikten in egalitären Gesellschaften hat allein ausgleichenden Charakter. Alles bleibt beim alten.

Ohne Verwandschaftsstruktur ist der einzelne schutlzlos.

Heute:
Deshalb gibt es auch sogenannte Familienclans. Jemand ohne Familie, hatte keinen Vermittler in der Frühzeit (der Dorfälteste ist grundsätzlich der Uropa.) Man braucht nicht sofort an die arabischen Länder denken, das ist heute noch auch in Afrika verbreitet.

2. In vorstaatlichen Gesellschaften ist Moral kollektivistisch, in staatlichen Gesellschaften besteht neben der Allgemeinmoral auch die Individualmoral.


In vorstaatlichen Gesellschaften ist die Äußere Ordnung homogen mit der inneren Einstellung. "Kein Sex vor der Ehe?", wurde verinnerlicht.

Heute:
Das moderne Recht gewährt uns Selbstbestimmung. Deshalb können Kulturen, die vorstaatlichen Charakter haben, sich mit diesem Gedanken nicht anfreunden. Für sie ist z.B. Homosexualität ein kollektives Tabu. Sie kennen in der Regel keine Individualmoral. Hier aber gibt es neben der Allgemeinmoral (Geschlechtsverkehr mit Kindern ist tabu) auch die Individualmoral (Homosexualität, Asexualität, Bisexualität) etc.
Es ist dann natürlich nicht überraschend, wenn das Zusammentreffen solcher Kulturen zu Gewaltausbrüchen führt.


3. In vorstaatlichen Gesellschaften lassen sich Tat und Täter nicht trennen, in staatlichen Gesellschaften wird ohne Ansehen der Person entschieden. Justitia erhält eine Binde vor die Augen. Das heißt, es spielt keine Rolle wer die Tat gemacht hat, sondern nur was er gemacht hat. Das war in der Frühzeit nicht der Fall.


4. Vorstaatliche Normen haben nur Ordnung- und Gerechtigkeitsfunktion, staatliche Gesellschaften zusätzlich Herrschafts- und Herrschaftskontrollfunktion. Problem: Der Fokus wurde auf drei Funktionen gelegt, die Gerechtigkeitsfunktion wird oftmals nicht mehr erfüllt. In der Frühzeit bis Neuzeit gab es nämlich kaum eine Regelung der Herrschaft, bis die Liberalen im 19. Jh. "Iustitia fundamentum regnorum" riefen, was "Recht ist die Grundlage von Herrschaft" bedeutet.


5. Vorstaatliche Ordnungen sind konkret persönlich, staatliche abstrakt sachlich. "Du sollst nicht töten" finden wir nicht nur in der Bibel, heute heißt es "Wer...tötet...", siehe Paragraph 212 StGB.

Fazit:
Im Großen und Ganzen kann man hierdurch erkennen, warum sich das europäisch-westlich Rechtssystem vom östlichen und südlichen unterscheidet. Die östlichen und südlichen Rechtssysteme haben noch vorstaatliche Elemente. (Brautgeld etc. stammt auch aus der vorstaatlichen Zeit.)

Quelle:
Uwe Wesel - Geschichte des Rechts


https://www.beck-shop.de/wesel-gesc...MI77iikJC-3gIVEDPTCh0U5gY8EAYYASABEgLFJ_D_BwE
 
Der Vergleich des Protorechts mit sich entwickelndem und modernen Recht verbessert die juristische aber auch bürgerliche Reflexion auf die Essenz des Rechts. Gerade in Zeiten wo älteres und neues Recht miteinander kollidieren, weil Rechtssubjekte (Ich, Du, Er und Sie) ihre jeweilige Rechtsordnung zur Maxime gemacht haben und durch Völkerwanderung die unterschiedlichen Normen und darunter auch Moralvorstellungen aufeinander treffen, ist ein Verständnis für älteres Recht notwendig, da sich z.B. das radikale Patriarchat seit der Prähistorie in unserer Welt wiederfindet.

Es mangelt leider an schriftlichen Quellen, daher wird auf die komparative Methode zurückgegriffen. Dabei werden heutige Stammesgesellschaften mit Gesellschaften aus der Frühgeschichte verglichen, die Ähnlichkeiten sind nämlich zahlreich.

Über die segmentären Gesellschaften, also sesshaften Stammesgesellschaften, in der Frühantike und Antike gibt es kaum historische Zeugnisse.

Robert Adams, ein Archäologe, liefert Argumente für die komparative Methode:
Er hat in einer ausführlichen Analyse nachgewiesen, dass es zu völlig verschiedenen Zeiten und an völlig verschiedenen Orten verblüffende Parallelen in der Entwicklung von segmentären Gesellschaften zu Protostaaten gibt, als Beispiel seien die sumerischen Stadtstaaten Mesopotamiens im 3. Jahrtausend v. Chr. und die aztekischen Herrschaft in Mexiko des 2. Jahrtausends nach Christus zu erwähnen.

Um die Entwicklung des Rechts besser zu veranschaulichen sind die Werke von Ethnologen Pflichtstoff, wie z.B. von Henry Maine, der Ancient Law schrieb.

Ungeklärt bleibt bis heute jedenfalls der tatsächliche Anfang der Zivilisation. Was heute im germanischen Kreis allerdings angewendet wird (D und Ö inbegriffen), geht unter Anderem auf die germanische Rechtstradition zurück, das was wir heute als Thinktank bezeichnen, gab es schon vor ca. 2000 Jahren bei den Germanen, wie Tacitus berichtet. Selbst das Wort ist germanischen Ursprungs.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis

Ich will hier ausführlicher darüber berichten, wie wir zu unserem heutigen Rechtssystem kamen, insbesondere zum Rechtsstaat (dessen Idee schon viel älter ist). Dann wird dem einen oder anderen Leser eventuell auch klar, warum es bestimmte Gesetze gibt, nicht mehr gibt...und wo noch Lücken sind.

Wer interessiert sich schon nicht dafür, wie andere Kulturen ihre Probleme lösen? Oder wie vergangene Kulturen es lösten? Seit wann gibt es Vergewaltigung bzw. die Bestrafung davon? Die Vorstellung von Diebstahl, Mord oder Hochverrat? All das will ich hier aufzeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird zwischen drei Entwicklungsstufen vor der Antike unterschieden:

1. Sammler und Jäger
2. Segmentäre Gesellschaften
3. Protostaaten.

Die neun am sorgfältigsten untersuchten Gesellschaften von Jägern und Sammlern sind

Eskimo,
Schoschonen (Indianer im großen Becken der USA)
Feuerland-Indianer (Yamana und Selknam)
Mbuti (Pygmäen am Ituri im Kongo)
!Kung (Buschmänner in der sudafrikanischen Kalahari)
Hadza (Tansania)
Andamanen (Pygmäen auf den Andamanen)
Semang (Im Bergland von Malaysia)
Walbiri (australische Ureinwohner im mittleren Norden des Kontinents)

diese werden bei der Untersuchung und Chronologisierung von "Custom und Law" behilflich sein.
 
Zurück
Oben